Schadengutachten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen
Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der
Durchsetzung der Schadenersatzansprüche. Nur bei sogenannten "Bagatellschäden" (bis 750,- €) besteht keine Verpflichtung des gegnerischen
Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen.
Bei einem selbst verschuldetem Unfall (Kaskoschaden) hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muß hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
Als neutraler und unabhängiger Sachverständiger dokumentiere ich für Sie die entstandenen Schäden im ...
