Haftpflichtschäden
Durch die Haftpflicht- Versicherung sollen Sie als Geschädigter so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Die Haftpflicht- Versicherung übernimmt die Unfallkosten aber immer nur dann voll und ganz, wenn der Schadensverursacher den Unfall ganz allein verschuldet hat. Falls Sie jedoch eine Mitschuld trifft, müssen Sie stets mit einem Abzug beim Schadenersatz rechnen.
Bei einem Schaden, der von einer Kfz-Haftpflicht Versicherung reguliert wird, kann der Geschädigte die folgenden Kosten erstattet bekommen:
Bergungskosten
Ist das eigene Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher oder fahrfähig, so sollte es vom
Unfallort geborgen werden. Die Kosten dafür hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Die Rechnung des Abschleppunternehmens ist bei der gegnerischen Versicherung einzureichen. Dies kann auch ein Anwalt für Sie erledigen.
Reparaturkosten
Die über 750 € liegen, werden durch ein Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen belegt.
Einzureichen ist dieses bei der gegnerischen Versicherung.
Dies kann auch der Kfz-Sachverständige oder Ihr Anwalt für Sie erledigen.
Wertminderung (Merkantiler Minderwert)
Dies ist der bei einem Verkauf des reparierten Fahrzeugs zu erwartende Mindererlös. Berechnet wird er
üblicherweise für Fahrzeuge, die nicht älter als 5 Jahre und deren Laufleistung geringer als 100.000 km ist.
In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Die Höhe der Wertminderung setzt der Kfz-Sachverständige in seinem Gutachten fest.
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist ein finanzieller Ausgleich für eine unfallbedingte gesundheitliche
Beeinträchtigung.
Diese muss gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung belegt werden.
Auskunft darüber geben Ärzte und Rechtsanwälte.
Anwaltshonorar
Nach deutschem Recht bekommt der Geschädigte bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden Rechtsanwalts- und Gutachterkosten von
der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.
Einzureichen ist die Honorarrechnung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
In der Regel wird dieses vom Beauftragten selbst erledigt.
Sachverständigenhonorar
Nach deutschem Recht bekommt der Geschädigte bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden die Kostenrechnung des Sachverständigen erstattet. Einzureichen ist dessen Honorarrechnung bei der
gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Wird mit der Beauftragung des Sachverständigen der Honoraranspruch aus dem Schadenersatz zugunsten des Sachverständigenbüros abgetreten, so kann der Sachverständige mit der Versicherung direkt
abrechnen.
Leihwagenkosten
Ist ein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden nicht mehr nutzbar, so hat der Geschädigte
Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn er dies benötigt.
Der Tagessatz richtet sich nach der Mietwagenklasse, in die das beschädigte Fahrzeug bei seiner Erstzulassung eingestuft wurde.
Ist ein Fahrzeug älter als fünf Jahre, wird es in der Regel eine Klasse herabgestuft.
Über die Anspruchsdauer können nur die gegnerische Versicherung oder ein Rechtsanwalt Auskunft geben.
Wird ein Ersatzfahrzeug benötigt, ist die Reparaturdauer laut Kfz-Gutachten (Arbeitszeit ohne Wartezeit) in der Regel Teil der Anspruchsdauer.
Anstatt eines Ersatzfahrzeugs kann sich der Geschädigte auch den Nutzungsausfall bezahlen lassen.
Nutzungsausfall
Ist ein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden nicht mehr nutzbar, so kann sich der Geschädigte, wenn er ein
Ersatzfahrzeug benötigt, anstelle des Mietwagens auch den Nutzungsausfall bezahlen lassen.
Den Tagessatz der Nutzungsausfallgruppe, dem das Fahrzeug zuzuordnen ist, gibt der Sachverständige im Haftpflicht-Kfz-Gutachten an.
Über die Anspruchsdauer können nur die gegnerische Versicherung oder ein Rechtsanwalt Auskunft geben.
Wird ein Ersatzfahrzeug benötigt, ist die Reparaturdauer laut Kfz-Gutachten (Arbeitszeit ohne Wartezeit) in der Regel Teil der Anspruchsdauer.
Kostenpauschale
Pauschalbetrag für Ihre entstandene Kosten.
Näheres darüber können Sie bei der gegnerischen Versicherung oder Ihrem Rechtsanwalt erfahren.
Zulassungskosten
Kosten, die für Fahrzeug An- und Abmeldung anfallen.
Kosten für beschädigte Kennzeichen-Plaketten.
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Kfz Gutachter Berlin
